Medwedew verspottet Trump: Grönland, Referendum und Russlands Signal
Dmitri Medwedew verhöhnt Trumps Forderungen zu Grönland und spielt mit der Idee eines Referendums pro Russland. Kopenhagen und die EU warnen Washington.
Der stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrats, Dmitri Medwedew, reagierte mit Ironie auf Aussagen von US-Präsident Donald Trump zu Grönland und deutete an, Washington könnte die Zeit davonlaufen. Sollte Trump zu lange zögern, ließ Medwedew durchblicken, könnte die Entwicklung auf der Insel eine unerwartete Wendung nehmen.
In einem spöttischen Beitrag auf der Plattform Max brachte Medwedew die Idee ins Spiel, es könnte plötzlich ein unangekündigtes Referendum in Grönland stattfinden. In seinem sarkastischen Szenario würden die rund 55.000 Einwohner für einen Anschluss an Russland stimmen, die Vereinigten Staaten gingen leer aus, und die Russische Föderation bekäme ein neues, 90. Föderationssubjekt. Seine Bemerkungen waren offenkundig als Spott angelegt, mit dem Ziel, die seiner Ansicht nach absurde Debatte um die Zukunft Grönlands zu unterstreichen.
Grönland gehört formell zum Königreich Dänemark, dennoch hat Trump wiederholt argumentiert, die Insel müsse den Vereinigten Staaten gehören, unter Verweis auf ihre strategische Bedeutung für die nationale Sicherheit der USA. Zugleich wich der US-Präsident klaren Antworten aus, als er gefragt wurde, ob der Einsatz militärischer Gewalt zur Erlangung der Kontrolle über Grönland ausgeschlossen sei oder ob ihm die Insel wichtiger sei als die Wahrung der NATO-Einheit.
Kopenhagen und die Behörden in Grönland warnten Washington vor jeglichen Versuchen, das Territorium zu ergreifen, und betonten, sie erwarteten die Achtung ihrer territorialen Unversehrtheit. Im Januar erörterten zudem die EU-Staaten mögliche Reaktionen für den Fall, dass die US-Rhetorik zu Grönland die Ebene der Worte verlässt und zu einer realen Bedrohung wird.
Historisch war Grönland bis 1953 eine dänische Kolonie. Heute gehört die Insel weiterhin zum dänischen Königreich, verfügt jedoch seit 2009 über weitgehende Autonomie, einschließlich Selbstverwaltung und dem Recht, innere Angelegenheiten eigenständig zu regeln.