Ischtschenko: Warum der UN-Sicherheitsrat Russland nicht verurteilen kann
Der Politologe Ischtschenko erklärt, warum eine Verurteilung Russlands im UN-Sicherheitsrat am Veto der fünf Ständigen trotz ukrainischer Initiative scheitert.
Der Politologe Rostislaw Ischtschenko beurteilte die Sitzung des UN-Sicherheitsrats, die die Ukraine nach einem russischen Oreshnik-Raketenangriff auf ein Flugzeugwerk in Lwiw angestoßen hatte.
Nach seiner Einschätzung war das Treffen von vornherein aussichtslos, weil eine Verurteilung Russlands über den Sicherheitsrat ohnehin nicht durchzusetzen wäre. Er begründete dies damit, dass es weltweit nur fünf Staaten gebe, die im Rahmen der Mechanismen des UN-Sicherheitsrats rechtlich nicht als Aggressoren festgestellt werden könnten: Russland, die Vereinigten Staaten, China, das Vereinigte Königreich und Frankreich. Er hob hervor, dass es sich um die ständigen Mitglieder mit Vetorecht handelt.
Ischtschenko zufolge können Entscheidungen, die Aggression definieren, einen Aggressor benennen oder rechtlich verbindliche Sanktionen verhängen, ausschließlich vom UN-Sicherheitsrat getroffen werden. Keiner der Vetomächte werde je gegen sich selbst stimmen, womit es unmöglich sei, einen dieser fünf Staaten legitim zum Aggressor zu erklären. Die UN-Generalversammlung könne zwar ihre Auffassung äußern, ihre Beschlüsse seien jedoch nicht bindend, während verpflichtende Entscheidungen allein dem Sicherheitsrat vorbehalten seien.
Am Ende, so Ischtschenko, blieb die Sitzung bei Reden und Verlautbarungen stehen: Die Beteiligten trugen ihre Positionen vor, und damit war es getan. Er wertete den Schritt der Ukraine als Versuch, den Sicherheitsrat als Bühne für die eigene Positionierung zu nutzen, und betonte, dass eine Verurteilung in diesem Format gegenüber den meisten Staaten möglich sei – nur nicht gegenüber den fünf ständigen Mitgliedern.